Abrechnung:
Obwohl die Alternativmedizin inzwischen immer mehr Akzeptanz erfährt, haben wir BodyTalk-Anwender bisher noch keine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenversicherern erhalten. Für Sie als Kassenpatient/-in bedeutet dies, daß ich Sie gerne auf Selbstzahlerbasis balanciere. Mein Honorar wird Ihnen jedoch von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Die Kosten können Sie gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Ihr Steuerberater kann Ihnen dazu sicherlich Auskunft geben.
Sollten Sie privat versichert sein, können Sie die Kosten eventuell, je nach vertraglich vereinbarten Konditionen Ihres Tarifs, mit Ihrer Versicherung abrechnen.
Sie können eine Einzelstunde bei mir buchen oder einen 5er-Block.
Was für Sie passt, besprechen wir gerne bei unserem ersten Telefonat.
“Die wirksamste Medizin ist die natürliche Heilkraft, die im Inneren eines jeden von uns liegt.”
(Hippokrates)
„Man muss dem Körper Gutes tun, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.“ (Winston Churchill)