Abrechnung:
Obwohl die Alternativmedizin inzwischen immer mehr Akzeptanz erfährt, haben wir BodyTalk-Anwender bisher noch keine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenversicherern erhalten. Für Sie als Kassenpatient/-in bedeutet dies, daß ich Sie gerne auf Selbstzahlerbasis balanciere. Mein Honorar wird Ihnen jedoch von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Die Kosten können Sie gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Ihr Steuerberater kann Ihnen dazu sicherlich Auskunft geben.
Sollten Sie privat versichert sein, können Sie die Kosten eventuell, je nach vertraglich vereinbarten Konditionen Ihres Tarifs, mit Ihrer Versicherung abrechnen.
Für eine BodyTalk Anwendung berechne ich 80,-€, Studenten und Kinder bezahlen 60,-€
“Die wirksamste Medizin ist die natürliche Heilkraft, die im Inneren eines jeden von uns liegt.”
(Hippokrates)
„Man muss dem Körper Gutes tun, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.“ (Winston Churchill)